HGO
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 15.11.2007 (GVBl. 2007, S. 757)
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Hessen als Ausfluss der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und der Hessischen Landesverfassung (Art. 137 I, III HV).
Die HGO ist die Gemeindeverfassung, sie regelt den Aufbau und Geschäftsgang, Zuständigkeit, Rechte und Pflichten der kommunalen Organe wie Verwaltung, Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung), Gemeindevorstand (Magistrat), Bürgermeister (Oberbürgermeister), Ortsbeirat, Ausländerbeirat usw. Sie ist gleichzeitig die Basis der kommunalen Finanzwirtschaft und regelt die staatliche Aufsicht über die Gemeinden. Die HGO ist eine "Magistratsverfassung".
Die HGO bildet mit der Hessischen Landkreisordnung (HKO), dem Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG-Hessen) sowie der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO-Hessen) die Hessische Kommunalverfassung.
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